

Sind Eigenleistungen möglich?
Jede Baugemeinschaft regelt den Umfang der möglichen Eigenleistungen selbst. Um Gewährleistungsrisiken auszuschließen, empfiehlt es sich im Wohnungsbau Eigenleistung nur beim Streichen und in der Oberflächenbehandlung der Holzböden auszuführen. So können mögliche spätere Streitigkeiten durch nicht fachgerecht eingebaute Materialien ausgeschlossen werden. Bei Reihenhäusern können umfangreichere Eigenleistungen im Innenausbau erbracht werden.

